Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diana v. B. Allround Handwerker Service

1.  Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“):

Die Diana v. B. Allround Handwerker Service weist den Auftraggeber in ihrem Vertragsangebot auf die Geltung dieser AGB hin. Nimmt der Auftraggeber das Vertragsangebot an, werden diese AGB-Vertragsbestandteile. Auftraggeber i. S. d. AGB sind Verbraucher und Unternehmer. AGB des Auftraggebers werden anstelle dieser AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn Diana v. B. Allround Handwerker Service deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 2.  Kostenvoranschlag: 

Der Kostenvoranschlag von Diana v. B. Allround Handwerker Service ist bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Kostenvoranschlages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem beauftragten Kostenvoranschlag nicht enthalten sind, sowie für spätere Vertrags ändernde Abreden. Uns steht das Urheberrecht an unseren Kostenvoranschlägen zu, eine Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung z. B. zur Einholung von Wettbewerbsangeboten – ist dem Empfänger oder Auftraggeber untersagt! Bei Nicht Einhaltung wird eine Strafgebühr in Höhe von 300,00 € -500,00 € erhoben. Der erste Kostenvoranschlag ist kostenfrei, mit jedem weiteren, durch Änderungen auf Kundenwunsch erstellten Kostenvoranschlag wird eine Gebühr fällig. Diese Gebühr ist individuell und wird nach Aufwand und Auftragsvolumen berechnet. 

3.  Ausführungsfristen:

Bei schlechten Witterungsbedingungen kann Diana v. B. Allround Handwerker Service die Leistungen nach eigenem Ermessen unterbrechen. Die witterungsbedingte Unterbrechung verlängert die vereinbarte Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Diana v. B. Allround Handwerker Service wird die Leistungen bei Besserung der Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortsetzen. Bauseits ist durch den Auftraggeber Wasser und Elektrik zum Betreiben der Gerätschaften bereitzustellen. 

4.  Abnahme:

Diana v. B. Allround Handwerker Service zeigt dem Auftraggeber die Fertigstellung der Leistung an. Der Auftraggeber wird die vertragsmäßig hergestellte Leistung abnehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Diana v. B. Allround Handwerker Service wird den Auftraggeber in der Anzeige auffordern, die Leistung innerhalb einer Frist von 12 Werktagen ab Zugang der Anzeige abzunehmen und dafür einen Termin innerhalb dieses Zeitraums vorschlagen. In der Anzeige wird Diana v. B. Allround Handwerker Service den Auftraggeber darauf hinweisen, dass die Leistung als abgenommen gilt (Abnahmefiktion), wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keinerlei Erklärung abgibt oder aber die Abnahme ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Samstage sind Werktage. Die Leistung ist insbesondere dann stillschweigend abgenommen, wenn der Auftraggeber das Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt. Die Abnahme erfolgt durch Erstellung eines Protokolls, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Besonders abzunehmen sind auf Verlangen von Diana v. B. Allround Handwerker Service in sich abgeschlossene Teile der Leistung, wobei dies sowohl einzelne Gewerke als auch Bauabschnitte sein können bzw. Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 

5.  Preise und Zahlungen:

Versäumt der Schuldner, eine Rechnung zu bezahlen, wird er von Diana v. B Allround Handwerker Service mit einem freundlichen Schreiben an die Zahlung erinnert. Das Erinnerungsschreiben ist für den Schuldner mit keinem Kostenaufwand verbunden. Zahlt er umgehend den ausstehenden Betrag, ist die Sache für beide Seiten erledigt. Ignoriert der Schuldner die freundliche Zahlungsaufforderung, gerät er gemäß § 286 BGB in Zahlungsverzug. Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung auch nach der Erinnerung nicht nach, ist Diana v. B Allround Handwerker Service berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, ist Diana v. B Allround Handwerker Service zur Eröffnung eines Mahnverfahrens berechtigt. Ein Mahnvorgang vollzieht sich in drei Stufen. 

1. Kostenlose Zahlungserinnerung

2. Mahnung mit Mahngebühren = 5,00 € 

3. Mahnung mit Verzugszinsen = Höhe laut § 288 Abs. 1, 2 BGB 

6. Haftung und Schadensersatz:

Haftung, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit der Schaden durch Diana v. B. Allround Handwerker Service nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Diana v. B. Allround Handwerker Service.

7.  Sicherheitsvorschriften:

Ist der Auftraggeber Unternehmer, so hat er Diana v. B. Allround Handwerker Service über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und – Vorschriften, z. B. Unfallverhütungsvorschriften oder besondere betriebliche bzw. branchenspezifische Regeln, vor Auftragsdurchführung zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Werkleistung verbunden sind. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch die Diana v. B. Allround Handwerker Service verursacht werden, haftet Diana v. B. Allround Handwerker Service nicht.

8. Datenschutz:

Diana v. B. Allround Handwerker Service wird, die Datenschutzbestimmungen nach der Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einhalten. Insbesondere wird Diana v. B. Allround Handwerker Service seine Mitarbeiter verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten, personenbezogenen Daten und anderen Informationen gegenüber jedermann Stillschweigen zu wahren. Die Mitarbeiter von Diana v. B. Allround Handwerker Service wurden auf das Datenschutzrecht verpflichtet, bevor sie die Tätigkeit aufgenommen haben. Entsprechender Nachweis wird auf Anforderung erbracht. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber bestehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) bzw. des BDSG kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen. 

9. Salvatorische Klausel:

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.

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